Minister Stöger stellt Fahrplan für Aktion 20.000 für ältere Arbeitssuchende vor

Arbeit ist ein Recht: Ein Einkommen, von dem man leben kann, ist die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Die Bundesregierung hat daher im neuen Arbeitsprogramm mehrere Arbeitsmarktinitiativen beschlossen, die die Arbeitslosigkeit in Österreich nachhaltig verringern und Lohn- und Sozialdumping bekämpfen.

Die Aktion:

Besonders für Ältere ist es häufig eine Herausforderung einen Arbeitsplatz zu finden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen der Aktion 20.000 ebenso viele Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen 50+ pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen zu schaffen bzw. fördern und damit die Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Gruppe langfristig zu halbieren.

Bestehende Arbeitsplätze werden durch die Aktion 20.000 nicht ersetzt. Es werden ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse geschaffen, die ohne Beihilfengewährung nicht realisierbar wären. Alle Arbeitsplätze werden nach den jeweils aktuell gültigen kollektivvertraglichen Regeln bezahlt und werden auch vom Arbeitszeitausmaß die materielle Existenzsicherung gewährleisten.

Aktuelle Arbeitsmarktsituation für Personen über 50 Jahre

Die laufende Arbeitslosenstatistik zeigt eine überdurchschnittliche Zunahme von sogenannten Langzeitbeschäftigungslosen (LZBL) in der Gruppe der über 50-jährigen. In dieser Zielgruppe zeigt sich ein Anstieg von insgesamt 289 Prozent seit dem Jahr 2012 auf aktuell rund 50.000 Personen.

lange Dauer der Arbeitslosigkeit

Aktuelle Auswertungen des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigen, dass langzeitbeschäftigungslose ältere Personen derzeit durchschnittlich erst nach über zwei Jahren und drei Monaten die Betreuung des AMS verlassen können. Die vorhandenen Förderinstrumente bieten für diese Gruppe zwar oft die einzige Möglichkeit, wieder im Erwerbsleben Fuß zu fassen, allerdings bleibt die Wirksamkeit in den meisten Fällen nur gering.

Daraus ergibt sich ein dringender Bedarf an zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Langzeitarbeitslose, der aktuell vom Markt nicht abgedeckt werden kann. Eine Kompensation durch die bewährten Instrumente der arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungsförderung ist nur sehr eingeschränkt möglich.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden die Lohn- und Lohnnebenkosten eines kollektivvertraglich entlohnten Beschäftigungsverhältnisses für eine Dauer von vorläufig maximal 2 Jahren. Das Ausmaß der Beihilfe kann bis zu 100% betragen.

Gefördert werden:

– Einzelarbeitsplätze in Form einer Eingliederungsbeihilfe, indem der/die ArbeitgeberIn für die Beschäftigung einer Zielgruppenperson direkt gefördert wird,

gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung, wobei gemeinnützige Trägerorganisationen als ArbeitgeberInnen und FördernehmerInnen fungieren und ihre ArbeitnehmerInnen zum Beispiel einer Gemeinde überlassen sowie

Projektbezogene Beschäftigungsförderungen in gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und Sozialökonomischen Betrieben, die Projektarbeitsplätze in gemeinnützigen oder zumindest partiell marktfähigen Bereichen bereitstellen und darüber hinausgehende Integrationsleistungen anbieten.

Neben der Förderung der Personalkosten, sollen im Rahmen der Aktion 20.000 auch integrationsfördernde Betreuungs- und Assistenzleistungen für die TeilnehmerInnen der Aktion 20.000 angeboten werden wenn es in der konkreten Situation notwendig ist.

Programmkosten

Pro Arbeitsplatz werden durchschnittlich 27.000 Euro jährlich aufgewendet. Zum Vergleich: Pro älteren Langzeitarbeitslosen werden derzeit durchschnittlich 17.000 Euro jährlich aufgewendet. Durch die Aktion 20.000 entstehen lediglich Mehrkosten von 10.000 Euro pro Jahr und gefördertem Arbeitsplatz. Dabei werden aber wertvolle Leistungen für die Gesellschaft erbracht und den Betroffenen wieder eine sinnstiftende und echte Beschäftigung ermöglicht.

Für das Jahr 2018 stehen 200 Mio. Euro zur Verfügung. Nach positiver Evaluierung weitere 200 Mio. Euro für 2019. Zudem können in diesem Zeitraum (2017-2019) jene 850 Mio. Euro herangezogen werden, die für die Unterstützungsleistungen der Arbeitslosenversicherung für die Generation 50+ budgetiert wurden.

Jobvergabe

Die Auswahl der zu fördernden Personen erfolgt über einen vorgeschalteten Matchingprozess. Zuerst werden die konkreten Stellenanforderungen der jeweiligen BeschäftigungsträgerInnen (Gemeinde, gemeinnütziges Arbeitskräfteunternehmen, Beschäftigungsprojekt etc.) systematisch erfasst. Darauf aufbauend wird der Rekrutierungsprozess der regionalen Geschäftsstellen des AMS gestartet. Erforderlichenfalls kann im Zuge dieser Vorbereitungsphase über das AMS auch eine auf den jeweiligen Personalbedarf zugeschnittene Kurzeitqualifizierung (z.B. 12-wöchiger Heimhilfekurs) erfolgen. Gegebenenfalls kann sich auch die schrittweise Heranführung der oft erwerbsfernen Zielgruppenpersonen an ein reguläres Beschäftigungsverhältnis durch bewährte Instrumente, wie stundenweise Beschäftigung oder Arbeitstraining, als zweckmäßig erweisen.

Mögliche Anwendungsgebiete

Gemeinden und gemeindenahe Bereiche

Gerade in den Kommunen ist auch vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen von Bedarfen auszugehen, die allein auf Grund normativer Vorgaben (z.B. Stellenpläne) oder aus finanziellen Gründen derzeit nicht abgedeckt werden können. Die Bandbreite möglicher Anwendungsfelder reicht vom Sozialbereich (niederschwellige Serviceleistungen für Personen mit Unterstützungsbedarf, Kinderbetreuung etc.) über die Gestaltung des öffentlichen Raums (Parkbetreuung, Gebietsbetreuung etc.) oder Initiativen im Kultur-, Tourismus- und Freizeitbereich (Sportanlagen, Pflege von Wanderwegen etc.) bis hin zur Daseinsvorsorge (Postannahmestellen, Mobilitätsservice, Nahversorgung etc.).

Unternehmen

Unternehmen bieten zahlreiche Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher längerfristiger bis dauerhafter Arbeitsplätze für ältere Menschen. Diese sollen in Zukunft noch zielgerechteter und effizienter unterstützt werden, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Langzeitbeschäftigungslose bei Unternehmen gezielt auszuweiten. Wichtig ist dabei sicherzustellen, dass diese Arbeitsplätze zusätzlich sind, um negative Verdrängungseffekte ausschließen zu können.

Neben den bereits in den Sozialen Unternehmen vorhandenen Transitarbeitsplätzen, die auf eine möglichst schnelle Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt abzielen und in ihrer Dauer auf bis 12 Monate begrenzt sind, könnten kurzfristig etwa 2.000, mittelfristig etwa 5.000 Arbeitsplätze für Ältere in Sozialen Unternehmen geschaffen werden (Zahlen für ganz Österreich, jene für Salzburg noch nicht geklärt).

Gemeinnützige Organisationen

Im Gemeinnützigkeitsbereich gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichsten Einrichtungen und Initiativen der Zivilgesellschaft, die für das Wohlergehen unserer Gesellschaft wertvolle Leistungen erbringen, die wiederum zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Beispiele dafür wären etwa Organisationen, die soziale Dienstleistungen (z.B. Alltagsbetreuung von Älteren, Nachmittagsbetreuung für Kinder oder Unterstützung im Flüchtlingsbereich) anbieten, Kultur- und Sportvereine (Betreuung von Veranstaltungen etc.) oder traditionsgemäß stark im Gemeinwesen verankerte DienstleisterInnen, wie die Freiwillige Feuerwehr oder Rettungsorganisationen (Administration etc.).

Bundesinitiative

Auch der Bund will sich sich an dem Programm mit der Schaffung von 1.000 zusätzlichen Planstellen beteiligen.

Im Rahmen dieser Initiative sollen allein 300 Stellen im Bereich der Administration in Schulen geschaffen werden. Mit einer Personalaufstockung in diesem Bereich könnten die LehrerInnen von Verwaltungsarbeiten entlastet werden und somit zu einer relevanten Qualitätssteigerung in pädagogischer Hinsicht beigetragen werden. Neben dem Bund können an der Aktion 20.000 natürlich auch die Schulerhalter Länder und Gemeinden teilnehmen um auch in Pflichtschulen die LehrerInnen von Verwaltungsarbeiten zu entlasten und regionale Arbeitsplätze zu schaffen.

Weitere Vorgangsweise und Programmplanung

Nach der Schaffung gesetzlicher Grundlagen können die Förderdetails festgelegt werden. Derzeit werden auf Länder- und Regionsebene des AMS die Potenziale und Realisierungsmöglichkeiten der bundesweiten Beschäftigungsinitiative intensiv sondiert und ausgelotet.

Im April werden die Pilotregionen in allen neun Bundesländern festgelegt. Gleichzeitig starten die regionalen Geschäftsstellen mit Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen für die flächendeckende Implementierung ab 2018.

Soziale Unternehmen stehen bereit!

„Die Beschäftigungsaktion 20.000 ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um gerade älteren und damit besonders benachteiligten langzeitarbeitslosen Menschen eine Perspektive zu geben“, betont Judith Pühringer, die Geschäftsführerin von arbeit plus, dem unabhängigen Netzwerk von 200 gemeinnützigen Sozialen Unternehmen in Österreich.

Ob und wie die Initiative wirkt, hängt für Pühringer von der konkreten Umsetzung ab. Unerlässlich für ein Gelingen der Beschäftigungsaktion seien jedenfalls eine kollektivvertragliche, versicherungspflichtige Bezahlung, umfassende Kooperationen von Sozialen Unternehmen, Gemeinden und der Wirtschaft sowie eine integrierte sozialpädagogische Begleitung der TeilnehmerInnen. „Dafür stehen die Sozialen Unternehmen bereit“, so Pühringer.

Was macht arbeit plus Salzburg?

arbeit plus Salzburg wird mit seinen Mitgliedern Informations- und Abstimmungsgespräche mit der Landesgeschäftsstelle des AMS führen um die Planung und Konkretisierung von Projekten vorzubereiten.